Es gilt die neue erwartete Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen für den Kreis. Für uns als TSV Lustnau ergeben sich mit Wirkung folgende Änderungen gegenüber den bekannten Regelungen:
- Maximale Anzahl der Teilnehmer (gemeint wohl Zuschauer) bei Sportveranstaltungen: 100 (unabhängig ob drinnen oder draußen)
(Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung bleiben außer Betracht, d.h. auf jeden Fall Schiedsrichter, Trainer, Betreuer zählen nicht, über Spieler könnte man streiten, wahrscheinlich aber nicht) - Pflicht zur Alltagsmaske auf dem Sportgelände für alle Zuschauer
- Zusammenkünfte privat oder öffentlich mit maximal 10 Personen (private Zusammenkünfte zusätzlich maximal 2 Haushalte)
Die Regelung gilt bis zum 16.11.20 oder bis die 7-Tages-Inzidenz an 7 Tagen hintereinander unter 50 gefallen ist.
Bitte unbedigt diese Vorschriften beachten.
-Vorstand- TSV Lustnau 1888 e.V.
HIer finden Sie die ab 16. Oktober 2020 gültige Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen.