Vorstand und Organe
Neben dem vertretungsberechtigten (BGB-) Vorstand leiten der Hauptausschuss (vertreten durch die Abteilungsleiter:innen) und
die Mitgliederversammlung die Geschicke des TSV Lustnaus.
Vorstand
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist ein Organ des TSV und ist insbesondere die Kontrollinstanz im Verein. Er hat insbesondere die Aufgabe den BGB-Vorstand zu beraten und ihn durch die Ausübung von Zustimmungsrechten zu kontrollieren.
Dem Hauptausschuss gehören an:
- die Mitglieder des BGB-Vorstandes
- eine Vertretung jeder Abteilung
- die Fachvorstände und
- eine Vertretung des Jugendvorstands
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist als das oberste Entscheidungsgremium des Vereins gesetzlich vorgeschrieben. Diese zwingende Vorgabe weist den Vereinsmitgliedern eine entscheidende Rolle für die demokratische Gestaltung und zur Sicherstellung einer effektiven Organisation des Vereins zu.
In der Mitgliederversammlung werden zentrale Entscheidungen getroffen. Dazu gehören Das Rechnungsergebnis, der Haushaltsplan und auch strategische Ziele.
Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, den Vorstand zu wählen, zu entlasten oder gegebenenfalls abzuberufen. Dies stellt sicher, dass die Vereinsführung transparent und rechenschaftspflichtig gegenüber den Mitgliedern agiert.
Die Mitgliederversammlung bietet außerdem eine Plattform für den Informationsaustausch zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern. Hier können aktuelle Entwicklungen, Erfolge, Herausforderungen und zukünftige Pläne besprochen werden.
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ermöglicht den Mitgliedern, sich aktiv in die Vereinsaktivitäten einzubringen, sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen und ein starkes Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht, über Mitgliedsbeiträge und andere finanzielle Angelegenheiten zu entscheiden. Dies betrifft die Festlegung von Beiträgen, den Haushaltsplan und die Verwendung der finanziellen Ressourcen des Vereins.
Insgesamt ist die Mitgliederversammlung ein zentrales Instrument für die demokratische Teilhabe der Vereinsmitglieder, fördert die Transparenz und Rechenschaftspflicht, stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und ermöglicht eine effektive Organisation und Entwicklung des Vereins.
Entscheidungen, die in den Mitgliederversammlungen beschlossen wurden, können in den jeweiligen Protokollen nachgelesen werden.