Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Montag, den 20. April 2020 bis zum 15. Juni 2020 oder aber bis zu einer Änderung dieser Verordnung.
Während dem Handel nun unter Einhaltung bestimmter Hygiene- und Abstandsregeln eine Öffnung ermöglicht wurde, sind Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen Zusammenkünfte leider weiterhin untersagt. Allerdings wurden von verschiedenen Sportverbänden, z.B. Tennis und Fußball, aber auch im Bereich Rehasport Anträge auf Lockerungen gestellt. Wir warten alle gespannt auf weitere Entscheidungen, zumal in anderen Bundesländern bereits anderweitig verfahren wird.
Natürlich ist uns allen die Gesundheit sehr wichtig und so gilt es abzuwarten, welche Auswirkungen, die nun beschlossenen Lockerungen auf die Zahl der Infizierten haben. Dementsprechend werden sicher in den nächsten Wochen weitere Entscheidungen fallen. In diesem Sinne: Bleibt gesund!